Reiten im Wald was in welchem Bundesland gilt
Reiten im Wald ist in Deutschland erlaubt – aber nur auf bestimmten Wegen, und welche das sind, entscheidet jedes Bundesland selbst. Hier steht für alle 16 Länder, auf welchen Wegen Sie reiten dürfen, wo ein Kennzeichen am Pferd Pflicht ist und welche Schilder Sie kennen sollten.

Reiten im Wald: die Grundregel
Das Bundeswaldgesetz sagt in § 14 knapp: Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Querfeldein, durch Schonungen oder über Rückegassen geht es also nirgends. Was genau ein „Weg“ ist, legen die Länder fest – und da gehen die Regeln weit auseinander.
In Sachsen, Berlin und Thüringen dürfen Reiter nur auf gekennzeichnete Reitwege. In Bayern reicht ein geeigneter Weg. Baden-Württemberg zieht die Grenze bei 3 Metern Breite, Brandenburg und Niedersachsen bei Wegen, die zweispurige Fahrzeuge befahren können.

Ritt-Probe
Stellen Sie Ihren Ausritt aus Wegabschnitten zusammen und wählen Sie das Bundesland. Das Hufeisen reitet los und hält dort, wo das Landesrecht Reiter stoppt. Tippen Sie auf einen Abschnitt, um den Wegtyp zu wechseln.

Schilder, die Reiter kennen müssen
Das blaue runde Zeichen 238 mit Reiter macht einen Weg zum Sonderweg für Reiter. Der rote Ring mit Reiter (Zeichen 258) verbietet das Reiten. Daneben gibt es Landesschilder: in Sachsen einen Pferdekopf im unterbrochenen Kreis, in Schleswig-Holstein eigene Schilder für Reitwege und Sperrungen, in vielen Kreisen grüne Pfeile mit Hufeisen.
Kennzeichen und Reitplakette
In Nordrhein-Westfalen braucht jedes Pferd, das in Wald und Flur auf privaten Wegen geritten wird, ein gelbes Reitkennzeichen mit Jahresplakette. In Thüringen trägt das Pferd im Wald beidseitig am Kopf ein Kennzeichen. In Berlin und Hamburg sollten Sie vor dem ersten Ausritt nachfragen.
