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Reiten im Wald

Unterwegs im Gelände: Rücksicht, Sperrungen, Haftung

Ausreiten im Wald: Fußgänger haben Vorrang, Sperrungen gelten auch für Reiter, und geritten wird auf eigene Gefahr.

Begegnungen auf dem Weg

Fast alle Landesgesetze verlangen Rücksicht auf andere Erholungssuchende; in Bayern haben Fußgänger ausdrücklich Vorrang, in NRW gilt besondere Rücksicht auf Fußgänger. Praktisch heißt das: im Schritt an Spaziergängern, Kindern und Hunden vorbei, früh ansprechen, bei Radfahrern absprechen, wer wartet.

Gangart und Boden

Nasse Wege leiden unter Hufen. In Bayern ist ein Weg ungeeignet, wenn tiefe, bleibende Trittspuren entstehen würden – dann ist Reiten dort verboten, auch ohne Schild. Nach Regen deshalb feste Wege wählen und Galoppstrecken auf trockene Tage legen.

Drei Reiter auf einem langen Waldweg im Gegenlicht, schwarz-weiß
Foto: Sascha Grosser · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Sperrungen und Schutzgebiete

Holzernte, Jagden und Schutzgebiete schränken das Reiten zusätzlich ein. Waldflächen, auf denen gerade Holz geschlagen oder gerückt wird, sind tabu. In Naturschutzgebieten und Nationalparks erlauben die Verordnungen das Reiten oft nur auf ausgewiesenen Wegen. Ein Sperrschild gilt immer – auch dann, wenn das Landesgesetz den Weg sonst freigeben würde.

Haftung: Reiten auf eigene Gefahr

Mehrere Landesgesetze sagen es ausdrücklich: Wer im Wald reitet, tut das auf eigene Gefahr. Für waldtypische Gefahren wie Wurzeln, Äste oder Schlaglöcher haftet der Waldbesitzer in der Regel nicht. Umso wichtiger sind eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, ein passender Helm und Reflektoren in der Dämmerung.

Checkliste vor dem Ausritt