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Reiten im Wald

Reitkennzeichen und Reitplakette

Wo braucht das Pferd eine Reitplakette? In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist ein Kennzeichen Pflicht, in Berlin und Hamburg sollten Sie nachfragen.

Reitplakette: wo sie Pflicht ist

Eine Kennzeichnungspflicht für Pferde gibt es nur in wenigen Ländern. Sie dient dazu, Reiter bei Schäden zu finden und – in NRW – die Reitabgabe zu erheben, mit der Reitwege gebaut und repariert werden.

Nordrhein-Westfalen

Wer in der freien Landschaft oder im Wald auf privaten Wegen reitet, braucht ein gültiges Kennzeichen, beidseitig gut sichtbar am Pferd (§ 62 Landesnaturschutzgesetz). Es besteht aus der gelben Tafel und einer Plakette für das Kalenderjahr. Ausgabe bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt – nur gegen Reitabgabe. Der Kreis Düren nannte 2025 zum Beispiel 25 € pro Kennzeichen und Jahr. Wer ohne gültiges Kennzeichen reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Thüringen

Seit der Änderung des Waldgesetzes 2019 tragen Reit- und Kutschpferde im Wald beidseitig am Kopf ein sichtbares Kennzeichen (§ 6 Abs. 3 ThürWaldG). Auskunft gibt die untere Forstbehörde.

Drei Reiter auf einem langen Waldweg im Gegenlicht, schwarz-weiß
Foto: Sascha Grosser · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Alle Länder auf einen Blick

Höhe der Abgabe und Ausgabestellen ändern sich; bitte vor dem Ausritt bei Kreis, Stadt oder Forstbehörde prüfen.